Kommentar: Symbol Kopftuch
: Staat und Religion

Niemand will „das Kopftuch“ verbieten. Der Streit dreht sich nicht um irgendwelche Bekleidungsvorschriften für Muslime. Worum es geht: Darf eine Muslima, die im Staatsdienst arbeitet und damit die Republik mitrepräsentiert, das Kleidungsstück im Dienst tragen?

Das Dilemma: Das Kopftuch ist religiöses und ideologisch-politisches Symbol – allen Versicherungen junger Muslima zum Trotz, sie begriffen die Kopfbedeckung nur als religiöses Symbol, emanzipierten sich mit dem Kleidungsstück auch von der Erwartungshaltung westlicher Gesellschaften, die einen Verzicht verlangten. Sicherlich ließen sich auch viele muslimische Frauen, muslimische Mädchen treffen, die zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden – wenn sie frei darüber sprechen dürften. Denn noch immer bestimmen in vielen vom Islam geprägten Familien die Männer das Verhalten, die Kleidung, die sozialen Kontakte der Frauen.

Damit aber bleibt das Kopftuch auch ein ideologisches Symbol für einen politischen Islam. Deshalb muss der wertneutrale Staat seinen Bediensteten das Tragen des Kopftuchs verbieten – natürlich nur im Dienst, aber gerade an Schulen, wo Lehrerinnen Vorbildcharakter haben.

Diskriminiert würde niemand: In religiös geprägten Privatschulen bliebe alles beim Alten. Aus staatlichen Einrichtungen aber könnten auch religiöse Symbole wie christliche Ordenstrachten oder die jüdische Kippa verschwinden. Denn die repräsentieren nur die wenig konsequente Trennung von Staat und Religion. ANDREAS WYPUTTA