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Archiv-Artikel

Justizsenatorin kapituliert

Nach OVG-Schlappe: Kein neues Gerichtsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Karge

Der Kalender von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sah einen sonnigen Tag vor: im Zoo berichten, wie sie in Peking Pandabärensperma für die bislang unfruchtbare Yan Yan organisierte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) aber trübte den Zoobesuch: Es bestätigte gestern, dass Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge im Amt bleiben kann. Das gilt bis zu einem Urteil im so genannten Hauptsacheverfahren. Eine solche kostenträchtige Klage aber wird es nicht geben, sagte Schubert der taz. „Ich denke, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht anders ausfallen würde als jetzt.“ Das Abgeordnetenhaus hatte den 1994 auf Lebenszeit eingesetzten Karge im August 2002 abgewählt. Karge klagte daraufhin am Verwaltungsgericht gegen seinen Rauswurf. Ende November bekam er Recht und konnte in sein Moabiter Büro zurückkehren. Die Justizverwaltung legte dagegen beim OVG Beschwerde ein, die das Gericht jetzt abschlägig beschied.

Schubert bestätigte, dass Karge (61) nun die verbleibenden vier Jahre bis zur Pensionierung im Amt bleiben könne, „wenn er das will“. Seiner Behörde will sie Unterstützung anbieten. „Was jetzt nicht geschehen darf, ist, dass die Staatsanwaltschaft als Ganzes leidet“, sagte sie. Der OVG-Beschluss erschwere die „dringend erforderliche Modernisierung“ in der Behörde.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Braun, forderte persönliche Konsequenzen: „Die Justizsenatorin ist nun dauerhaft beschädigt. An ihrer Stelle würde ich einen Rückzug aus dem Amt erwägen.“ Mehrfach habe Schubert erklärt, dass sie sich eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr vorstellen könne. STEFAN ALBERTI