: „Derrick“ gewinnt Klage um Namen
KOBLENZ dpa ■ Wer den eigenen Namen in einem Krimi wie „Derrick“ entdeckt, kann dagegen kaum etwas tun. Die Verwendung des Namens einer realen Persönlichkeit für eine Roman- oder Filmfigur führt nicht zwangsläufig zu einem Unterlassungsanspruch, so ein gestern bekannt gewordenes Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts. Das Gericht wies damit die Klage eines italienischen Rechtsanwalts ab. Er hatte sich dagegen gewendet, dass in einer Folge der ZDF-Krimireihe „Derrick“, die auch in Italien ausgestrahlt wurde, eine Filmfigur seinen Namen trug. Der Anwalt fürchtete um seinen Ruf, da die Filmfigur ebenfalls Anwalt war und Kontakte zur Mafia hatte.