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Archiv-Artikel

Arbeitslose unsicher

Klagen auf Arbeitslosengeld stark gestiegen. Auch Haushaltshilfen verunsichert: Sturm auf Minijobzentrale

ESSEN dpa/taz ■ Die Neuregelungen auf dem Arbeismarkt im Zuge der Hartz-Gesetzgebung verunsichern Arbeitssuchende wie Arbeitnehmer: Die Klagen auf Zahlung von Arbeitslosengeld beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in Essen sind im vergangenen Jahr um 30 Prozent gestiegen. Die zahlreichen Gesetzesänderungen würden nicht mehr verstanden, so LSG-Präsident Jürgen Brand. Allein im vergangenen Jahr klagten Schwerbehinderte in 15.250 Fällen vor dem LSG Leistungen ein, gefolgt von 14.065 Klagen auf Arbeitslosengeld.

Brand warnte besonders vor dem Abschluss von Auflösungsverträgen. Zwar sei etwa Mobbing am Arbeitsplatz ein gewichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings müsse dies gerichtsfest belegbar sein, etwa durch ärztliche Atteste – die Arbeitsverwaltung versucht, in möglichst vielen Fällen Kosten zu drücken: „Es wird immer schwieriger, in solchen Fällen Sperrzeiten abzuwenden“, sagt Brand.

Auch die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) angekündigte Strafverfolgung zur Schwarzarbeit in Privathaushalten hat zu einer großen Verunsicherung gerade bei geringfügig Beschäftigten geführt. Bei der Essener Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft gehen täglich mehr als 20.000 Anrufe von veränstigten privaten Arbeitgebern und Haushaltshilfen ein: „Wir kommen durch die Flut der Anrufe an die Grenze der Belastbarkeit“, sagt Sprecherin Claudia Müller. Nach der Minijob-Regelung können Haushaltshilfen monatlich 400 Euro dazuverdienen, der Arbeitgeber zahlt pauschal 13,3 Prozent Steuern.