: Die heimliche Waffe
Verfassungsgericht entscheidet über Auskunftspflicht
Am Dienstag wird das Hamburgische Verfassungsgericht über einen Streit zwischen dem GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Manfred Mahr und dem Senat verhandeln. Darin geht es um die Frage, ob der Senat Abgeordneten Auskunft über die Bewaffnung von Innensenator Ronald Schill geben muss. Das hatte er zweimal verweigert.
Unter Hinweis auf Berichte, Schill trage stets eine Schusswaffe, hatte Mahr im August Fragen an den Senat gerichtet. Die blieben unbeantwortet. Die Darlegung von einzelnen Sicherheitsvorkehrungen, hieß es zur Begründung, gefährde die Wirksamkeit derselben. Daraufhin reichte Mahr einen neuen, reduzierten Fragenkatalog ein – der ebenfalls unbeantwortet blieb.
Mahr hält dem Senat vor, seine Antwortpflicht verletzt zu haben. Die zuletzt nur noch sechs Fragen hätten keine Darlegung konkreter Einzelheiten zu Sicherheitsmaßnahmen verlangt. Und dass Schill eine Schusswaffe trägt, sei ohnehin bekannt gewesen. EE