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Kanther und Konsorten kommen vor den Kadi

Gericht beschließt Anklage in der hessischen CDU-Finanzaffäre gegen Kanther, Weyrauch und Sayn-Wittgenstein

WIESBADEN dpa ■ Wegen seiner Rolle in der Finanzaffäre der hessischen CDU muss sich der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) doch noch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen Kanther sowie den früheren hessischen CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch zu, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Damit hoben die Richter einen gegenteiligen Beschluss des Wiesbadener Landgerichts vom März 2002 auf.

Der Beschluss des OLG Frankfurt befasse sich in „erstaunlicher Weise“ nahezu ausschließlich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft, erklärte Kanther über seinen Anwalt. Die Gründe, die das Landgericht Wiesbaden 2002 zur Einstellung des Verfahrens gebracht haben, würden kaum gewürdigt. Kanther sprach von einer „so genannten Finanzaffäre“. Tatsächlich habe sich niemand um einen Cent bereichert, und die CDU Hessen habe auch niemals zu Unrecht staatliche Gelder erhalten, betont Kanther in der Erklärung. Die Abgabe falscher Partei-Rechenschaftsberichte sei ein „politischer Fehler“ gewesen, für den er die politische Verantwortung schon lange übernommen habe, meinte der Politiker.

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