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Archiv-Artikel

Einberufungen nicht gerecht

BERLIN/KÖLN ap ■ Die Bundeswehr hält trotz Schelte von Richterseite an ihren Einberufungskriterien für Grundwehrdienstleistende fest. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Hannes Wendroth, sagte gestern in Berlin, die seit Juli vergangenen Jahres geltenden Kriterien hätten sich in der Praxis bewährt und orientierten sich am Personalbedarf der Bundeswehr. Danach werden Männer über 23 Jahre, Familienväter und Gemusterte, die in die Tauglichkeitsstufe drei fallen, nicht mehr eingezogen. Abiturienten und Fachhochschüler mit einem Ausbildungsplatz werden zurückgestellt. „Wir werden die aus unserer Sicht erfolgreichen neuen Kriterien weiter anwenden“, sagte Wendroth. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte diese Kriterien in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil als nicht verfassungsgemäß bezeichnet. In einem Eilverfahren gestand das Gericht einem jungen Mann deshalb zu, dass er zunächst dem Einberufungsbefehl nicht Folge leisten muss. Die Richter beriefen sich auf den Gleichheitsgrundsatz und befanden, zu viele junge Männer würden auf Grund von Ausnahmeregelungen nicht einberufen.