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Archiv-Artikel

„Klüngel oder nicht Klüngel?“

betr.: „Kunst vom Kollegen im Amt“, taz vom 6.1.2004

Es rieche etwas nach Klüngelei, so heißt es in der Ausgabe vom 6. Januar, weil ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln dort seine Fotografien australischer Landschaften ausstellt. Ja, was denn nun: Klüngel oder nicht Klüngel? Zur Erinnerung und Nachhilfe für die Redaktion: Klüngel ist die im Verborgenen stattfindende gegenseitige Hilfe am Gesetz vorbei zu Lasten Dritter. Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn der Klüngel-Vorwurf gerechtfertigt sein soll. Hier ist noch nicht mal eine Voraussetzung erfüllt: Im Verborgenen hat nichts stattgefunden, im Gegenteil die Ausstellung ist öffentlich und es wurde eine Presseerklärung über Inhalt und Person des Ausstellers verfasst.

Gegenseitige Hilfe? Die Sache ist einseitig: Die Bezirksregierung präsentiert eine schöne Ausstellung für die interessierte Öffentlichkeit. Der Aussteller hat dafür die ziemlich hohen Produktionskosten für seine unverkäuflichen Bilder. Zu Lasten Dritter? Wer das sein soll, bleibt das Geheimnis der taz! Am Gesetz vorbei? Ja, wer weiß, was im letzten Berliner Vermittlungsausschussverfahren noch alles beschlossen wurde und wovon noch niemand etwas weiß. Vielleicht ja auch ein Gesetz, das es verbietet, Bilder engagierter Behördenmitarbeiter in den Räumen ihres Arbeitgebers für umsonst auszustellen. Auch wenn sie zwei Jahre darauf warten mussten, ihre Bilder ausstellen zu dürfen. Die taz wird sicherlich berichten.

Katja Pustowka, Pressesprecherin der Bezirksregierung, Köln

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