: Tote behandelt
Ärzte rechnen Behandlung längst verstorbener Patienten ab. Kassenärztliche Vereinigung prüft Betrugsverdacht
Auch in Berlin haben Ärzte in einigen Fällen Kosten für die Behandlung von bereits toten Patienten geltend gemacht. In insgesamt 14 Fällen wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) solche unbegründeten Abrechnungen bis zu neun Monate nach dem Tod des Patienten festgestellt, sagte der KV-Vorsitzende Manfred Richter-Reichhelm am Mittwoch.
Richter-Reichhelm betonte, dass noch weitere Prüfungen erforderlich seien. Er warnte vor einer Vorverurteilung der betroffenen Ärzte. Zugleich machte er aber auch deutlich, dass er die Staatsanwaltschaft einschalten werde, wenn sich ein Betrugsverdacht erhärten sollte. Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) hatte der KV am 13. Februar insgesamt 50 Verdachtsfälle übermittelt. Davon hatten nach Überprüfung durch die KV 15 Mediziner korrekt abgerechnet und 21 lediglich unzulässige Konsultationsgebühren etwa für Gespräche mit Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.
Die DAK begrüßte die „schnelle und schonungslose Aufklärung“ durch die KV und die gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft seien „in jedem Fall mehr Transparenz im System und schärfere Kontrollen“ erforderlich, sagte DAK-Landeschef Herbert Mrotzeck. DDP