: Schonfrist für Walsum
Verwaltungsgericht vertagte gestern die Entscheidung über die Klage der Stadt Voerde gegen den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum
VON ALEXANDER FLORIÉ
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat noch keine Entscheidung über die Klage der Stadt Voerde gegen den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum getroffen. Die dritte Kammer des Gerichts vertagte gestern den Beschluss auf den 27. Januar. Dann werden auch die Klagen mehrerer Privatpersonen gegen den Kohleabbau des Bergwerks am Niederrhein behandelt und entschieden.
Welche Richtung diese Entscheidung allerdings nehmen wird, machte der zuständige Richter Udo Fix am Ende der dreieinhalbstündigen Verhandlung schon deutlich: „Was ihre Klage anbetrifft, kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen“, lautete der deutliche Hinweis des Vorsitzenden der dritten Düsseldorfer Kammer an die Vertreter der Stadt Voerde. Aller Voraussicht nach werde die Stadt noch in Berufung gehen können.
Die Förderung unter dem Rhein ist wegen möglicher Gefahren für die Sicherheit der Deiche heftig umstritten. RAG-Chef Werner Müller hatte im Dezember bei einem Besuch der Landtagsfraktion der Grünen Gesprächsbereitschaft zum Thema Walsum signalisiert. Die RAG muss bis zum Jahr 2012 ihre Förderung von derzeit 26 Millionen Tonnen auf 16 Millionen Tonnen pro Jahr senken. Nach den Grünen und der FDP hatte sich auch die CDU für ein schnelles Ende des Kohleabbaus unter dem Rhein ausgesprochen.
Die Anwälte der Stadt Voerde hatten sich gestern noch einmal redlich bemüht, die von dem Kohleabbau des Bergwerks ausgehenden Gefahren für die Stadt Voerde und das Umland deutlich zu machen. Der Voerder Rechtsamtsleiter Steffen Himmelmann machte auf die Gefahr eines Erosionsgrundbruches im Deich durch das ständige Ausspülen des Untergrundes aufmerksam. Die Erkenntnisse zu diesem Prozess seien unzureichend, dafür benötige man ein ausführliches und objektives Risikogutachten. Dies bestätigte auch Hartmut Schulz, Gutacher der Stadt und Dozent an der Bundeswehr-Universität München.
Himmelmann sprach von dem Walsumer Kohleabbau als einem „Feldexperiment, wo mit Leib und Leben von Zehntausenden gespielt wird.“ Die Risiken für die Stadt und die Menschen seien im Planfeststellungsbeschluss unzulänglich bis gar nicht geprüft worden. Himmelmann forderte deshalb ein unabhängiges Risikogutachten und die Aufhebung des Beschlusses.
Für die Anwälte der Bezirksregierung Arnsberg und der Deutschen Steinkohle sind dagegendie Fragen nach den Risiken eines Deichaufbruches im Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbetriebsplan beantwortet. Auch der Eingriff in die Belange der Stadt sei nicht nachgewiesen worden, sagte Bettina Keienburg von der Deutschen Steinkohle. Die Gegenseite habe nichts Neues geboten, sagte der Anwalt der Bezirksregierung Arnsberg, Martin Beckmann.
Während der Verhandlung machte allerdings der Leiter des Bereiches Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Udo Hasselberg, eine unglückliche Figur. Auf den Vorwurf, die Behörden führten im Bergbaugebiet zeitlich unkoordinierte Deichsanierungen durch, führte er in der Verhandlung aus, dass die Deiche dort gemäß den Anforderungen des Generalplans Hochwasser ertüchtigt worden seien. Warum allerdings die Deichertüchtigung am Duisburger Nordhafen jahrelang nicht erfolgte, konnte Hasselberg gestern nicht eindeutig beantworten.