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Archiv-Artikel

Die Kritik am Schulgesetz prallt ab

Im Dezember haben die Verbände der Lehrer, Schüler und Eltern ihre kritischen Stellungnahmen zum neuen Bremer Schulsystem abgegeben – geändert hat das nichts. Am Donnerstag soll die Bildungsdeputation den Gesetzentwurf absegnen

Bremen taz ■ Am Donnerstag soll es ernst werden: Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wollen in der Bildungsdeputation den Entwurf zum neuen Schulgesetz verabschieden. Schon im Februar soll das Gesetz durch die Bürgerschaft gebracht werden, weil es schleunigst in Kraft treten muss. Veränderungen wird es bis dahin kaum noch geben – die Stellungnahmen der Verbände waren für Mitte Dezember bestellt und sind, wie es im Amtsdeutsch heißt, in dem neuen Entwurf „berücksichtigt“.

Das heißt: Veränderungen hat es praktisch nicht mehr gegeben. Da die meisten Stellungnahmen die Veränderungen des alten Schulsystems ablehnend kommentierten, hat sich die Koalition darauf berufen, dass ja die Veränderung beschlossen sei. Zum Beispiel geht vielen die Reform zu schnell. In diesem Sinne haben sich Elternvertreter, Gewerkschaften und Schülervertretung geäußert. Begründung: Die Veränderungen seien unausgegoren, müssten gründlicher beraten werden, hätten hier und da ungewollte Nebenwirkungen. Der neue Gesetzentwurf berücksichtigt diesen Einwand nicht. Begründung: „Die Koalitions-vereinbarung setzt klare Daten.“ Dass Einwände der Verbände nur im Rahmen der Koalitionsvereinbarung inhaltlich ernst genommen würden, stand allerdings nicht in den Spielregeln des Beteiligungsverfahrens.

Ernst genommen hat die Bildungsbehörde den Einwand vieler Grundschul-Vertreter, dass die Grundschule auf die Aufnahme von mehr Fünfjährigen pädagogisch nicht vorbereitet sei. Dieser Teil der Reform soll nun „erst mit Wirkung zum Schuljahr 2005/06 in Kraft treten“.

Die Reform der Schulstruktur betrifft vor allem den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen – hier hat es die heftigste Kritik gegeben. Nach der 4. Klasse hat die Schule nur beratende Funktion, der Elternwille soll ausschlaggebend sein. Nach der 6. Klasse soll hingegen die Schule entscheiden, ob ein Kind in dem gewählten Bildungsgang bleiben soll oder ob zum Beispiel ein „guter“ Sekundarschüler in einen gymnasialen Zweig wechseln darf. Die Forderung nach mehr Elternwillen an dieser Stelle lehnt die Bildungsbehörde ab: „Nach Klasse 6 kommen Übergänger in seit zwei Jahren laufende Bildungsgänge. Zum Schutze der Schüler und Schülerinnen muss hier ein Eignungskriterium den Zugang regeln.“ Wer in seinem gewählten Bildungsgang scheitert, erfährt dies durch die Noten – “Sitzenbleiben“ und Wiederholen soll auch in Klasse 6 möglich sein. „Durchlässigkeit“ nach oben wird sich in Zukunft auf die mögliche Empfehlung der Schule nach der 6. Klasse reduzieren. Die Behörde verweist zudem nur noch auf die Möglichkeit, nach einem mittleren Abschluss der 10. Klasse bei entsprechend guten Noten eine Oberstufe zu besuchen. In der Praxis ist die „Durchlässigkeit“ aber vor allem eine nach unten gewesen. Ob die Anforderungen an den gymnasialen Bildungsgang durch die Verkürzung auf 12 Jahre steigen, wird sich jedoch erst bei Vorliegen der neuen Curricula zeigen. Klaus Wolschner