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Archiv-Artikel

NS-Massaker: Berlin vs. Italien

BERLIN ap ■ Deutschland will sich im Streit über die Folgen eines NS-Massakers von 1944 gerichtlich gegen individuelle Ersatzansprüche aus Italien wehren. Das Auswärtige Amt bestätigte, die Bundesregierung wolle beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein Urteil des obersten italienischen Gerichtshofs vom Oktober anfechten. Danach muss Deutschland neun Hinterbliebenenfamilien von Opfern des Wehrmachtmassakers in Civitella eine Million Euro zahlen. Seither droht die Pfändung deutschen Regierungsbesitzes wie etwa Einrichtungen des Goethe-Instituts in Italien. Die Regierung lehnt unter Berufung auf den internationalen Grundsatz der Staatenimmunität Einzelentschädigungen ab.