: Netzaktiv
Virtuell bleibt das Bündnis Nationaler Sozialisten trotz des Verbots durch das schleswig-holsteinische Innenministerium Realität
Im Internet ist das „Bündnis Nationaler Sozialisten für Lübeck“ noch präsent. Zwar verbot das schleswig-holsteinische Innenministerium am Freitag die Wählergemeinschaft aufgrund der „Wesensverwandschaft mit dem Nationalsozialismus“ (die taz berichtete), doch das Bündnis um Jürgen Gerg und Jörn Lemke rechnete bereits mit staatlichen Eingriffen.
Denn nicht nur mit ihrem programmatischen Namen forderte das Bündnis die Landesbehörden heraus, sondern auch mit ihrem politischen Ziel eines „nationalen Sozialismus“. Schon der Hamburger Nazichef Christian Worch ahnte, dass der Name zu juristischen Auseinandersetzungen führen könnte. So legten seine Lübecker Kameraden ihre Webseite gleich auf einen amerikanischen Server der NSDAP/AO (Auf- und Auslandsorganisation), um ohne staatliche Repressionen für die „Volksgemeinschaft“, die „Einstellung aller staatlichen Hilfen für Nichtdeutsche“ und „die Einführung einer autoritären Präsidialherrschaft“ werben zu können.
Erst wenn die Kieler Ermittler die Codes für die Webseite kennen, können sie die Homepage schließen. Bei der Auswertung des beschlagnahmten Materials scheinen sie die Zugangsberechtigungen aber bisher nicht gefunden zu haben. Alleine die Beschlagnahmung der Computer dürfte eine Aktualisierung der Webseite verhindert haben.
Neben Erleichterung über das Verbot herrscht bei Politikern der Hansestadt auch Unverständnis darüber vor, warum das Bündnis überhaupt zu der Kommunalwahl zugelassen wurde. „Eine Gruppierung dieses Namens“, betont Susanne Hilbrecht von den Grünen, „hätte gar nicht erst zugelassen werden dürfen.“ Auch Lienhard Böhning (SPD) erklärt, dass „das Verbot erst jetzt kommt ist unglaublich“. Schließlich sei das Programm seit Monaten bekannt.
„Wir wollten unsere Entscheidung auf möglichst breite Beine stellen“ erwidert indes Innenstaatsekretär Ulrich Lorenz. Diese Entscheidung findet auch Lübecks SPD-Bürgermeister Bernd Saxe „richtig“. Gegen das Verbot haben die Betroffenen bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Andreas Speit