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Archiv-Artikel

Richtigstellung

betr.: „Bürger können vor den UN gegen Sonderschulen vorgehen“, taz vom 29. 10. 08

Die Anführungszeichen der Überschrift erwecken den Eindruck, als hätte ich diese Aussage getätigt. Der Titel suggeriert, dass deutsche Bürger die Möglichkeit hätten, ab sofort und direkt bei den UN gegen das deutsche Sonderschulwesen vorzugehen. Tatsächlich habe ich eine solche Aussage im Interview nicht getroffen. Ich habe vielmehr Wert darauf gelegt, zu betonen, dass die Sonderschulen zurzeit noch nicht gegen die Konvention verstoßen. Erst wenn die Länder nach der Ratifikation keine Anstrengungen unternähmen, die Konventionsziele zu erreichen, können Bürger vor den UN gegen Sonderschulen Beschwerde erheben. RALF POSCHER, Ruhr-Uni Bochum