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Archiv-Artikel

miethai & co Zwangsläufige Dellen Rechtsfragen rund um den Holzfußboden

Das Abschleifen und Versiegeln des Parkett- oder Dielenbodens zählt nicht zu den so genannten Schönheitsreparaturen. Wer also laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen ausführen muss, hat alles das zu erledigen, was mit Farbe, Lack und Tapete getan werden kann. Um den normal abgenutzten Holzfußboden muss er sich nicht kümmern.

Sind Vermieter mit ihrer Aufforderung, den Holzfußboden bei Mietende abzuschleifen und zu versiegeln, erfolglos, weil der Mieter gut informiert ist und die Aufforderung zurückweist, behauptet der Vermieter nicht selten, der Fußboden sei nicht normal abgewohnt, sondern vom Mieter beschädigt worden. Denn für Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter immer, wenn er die Beschädigung schuldhaft verursacht hat.

Die Grenze zwischen normaler Abnutzung, welche Mieter sich erlauben können, und Beschädigungen, die Mieter zu erstatten haben, hat das Amtsgericht Hamburg-Altona in seinem Urteil vom 12.10.2000 (Geschäfts-Nr. 314B C 42/00) gezogen: Darin weist das Gericht zunächst darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, wie lange der Fußboden nicht mehr vom Vermieter aufgearbeitet wurde. In diesem Fall ging das Gericht davon aus, dass die letzten Arbeiten mindestens elf Jahre zurücklagen, da das Mietverhältnis so lange dauerte. Die Mieter seien somit elf Jahre lang berechtigt gewesen, den Dielenboden zu begehen und auch schwere Gegenstände darauf abzustellen. Dabei komme es zwangsläufig insbesondere auf den Hauptlaufwegen zu Abnutzungen. Die monierte Verfärbung des gesamten Bodens, die angeblich auf unsachgemäßes Reinigen mit Wasser zurückzuführen sei, wies das Gericht als unplausibel zurück. Es müsse möglich sein, einen Dielenboden feucht zu reinigen. Auch sprächen Dellen, Kratzer und Lunken nicht für einen unsachgemäßen Umgang der Mieter mit der Mietsache, denn diese entstünden zwangsläufig, wenn man schwere Gegenstände wie zum Beispiel Möbel abstelle.

Deshalb das Urteil des Altonaer Amtsgerichts: Die Mieter müssen für die Bodenarbeiten nicht zahlen.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de