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Riskant rechtswidrig

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat den Leitern der Baustelle im Mühlenberger Loch geraten, das Einleiten ungeklärten Abwassers in die Elbe zu stoppen. Andernfalls liefen sie Gefahr, sich wegen Gewässerverunreinigung strafbar zu machen. Die GAL hält es für rechtswidrig, dass Umweltsenator Peter Rehaag (Schill-Partei) einen im Planfeststellungsbeschluss für die Airbus-Werkserweiterung festgeschriebenen Grenzwert für Ammonium aufhob. „Nur die Planfeststellungsbehörde darf einen Planfeststellungsbeschluss ändern“, erklärte der GAL-Abgeordnete Christian Maaß. Wenn das die Umweltbehörde tue, sei das „ein grober und offenkundiger Verfahrensfehler“ und somit unwirksam. Senator Rehaag müsse seine Genehmigung sofort zurückziehen, um die Mitarbeiter der Baufirmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die GAL will aber keine Strafanzeige stellen. Ihr geht es um die politische Verantwortung Rehaags. knö

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