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Archiv-Artikel

GENERELLES RAUCHVERBOT Nicht in Brandenburg

In Brandenburg wird es kein generelles Kneipen-Rauchverbot geben. Nach dem neuen Gesetz soll das Rauchen in Gaststätten erlaubt sein, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, es keinen getrennten Nebenraum und keine Speisen gibt. Zudem dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. (dpa)