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Archiv-Artikel

Kopftuchverbot am Rande der Legalität

Ausländerbeauftragte Beck hält Länder-Entwürfe für verfassungswidrig, Ministerin Bulmahn widerspricht Rau

Von JAGO

BERLIN ap/taz ■ Nach dem Bundespräsidenten hat die Ausländerbeauftragte ihre Ablehnung eines Kopftuchverbots an deutschen Schulen bekräftigt. Die Länder, die es verbieten wollten, liefen Gefahr, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, sagte Marieluise Beck in Berlin. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe ignorieren einhellig den Gleichheitsgrundsatz, den das Verfassungsgericht vorgegeben hat“, warnte die grüne Politikerin. Die betreffenden Landtage seien gut beraten, die Mahnung von Bundespräsident Johannes Rau zu beachten, der vorgestern in einer Grundsatzrede darauf hingewiesen hatte, dass die Religionsfreiheit auch für den Islam gelte.

 Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hingegen widersprach Rau: Religiöse Symbole gehörten „nicht in die Schule, wenn sie dort demonstrativ zur Schau gestellt werden“, sagte die SPD-Politikerin in einem Interview. Ihre Haltung für ein Kopftuchverbot sei klar. Es stehe der Bundesregierung aber nicht an, „den Ländern dazu Vorgaben zu machen“. Die evangelische Landesbischöfin von Hannover, Margot Käßmann, wandte sich gegen die von Rau geäußerten Bedenken, dass ein Kopftuchverbot der erste Schritt auf dem Weg in einen laizistischen Staat sei, der religiöse Zeichen aus dem öffentlichen Leben verbannt. Deutschland sei weder religionsfeindlich noch religionsfrei, so Käßmann. Die Muslimische Jugend Köln ruft für heute zu einer Demonstration gegen das Verbot des Kopftuchs auf. JAGO

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