in kürze MIETERHÖHUNG
: Mietspiegel ist Grenze

Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel erhöhen. Fordern sie darüber hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch allerdings nicht die gesamte Forderung ungültig, sondern nur der über den Mietspiegel hinausreichende Betrag, entschied der BGH gestern (Az. VIII ZR 52/03). (afp)