: Klagen erwünscht
Schmidt will Klagerecht bei Geschlechterdiskriminierung. CDU beklagt im Bundestag Männerbenachteiligung
BERLIN taz ■ Frauen in Deutschland sollen ein Klagerecht gegen Diskriminierung erhalten. Dies kündigte Frauenministerin Renate Schmidt gestern bei einer frauenpolitischen Debatte im Bundestag an. Die EU-Gleichstellungsrichtlinie sehe sowohl eine „Nationale Gleichbehandlungsstelle“ vor, bei der sich beide Geschlechter über Ungleichbehandlung beschweren können, als auch ein Klagerecht. Dieses Recht werde für „eklatante Fälle“ eingerichtet, so Schmidt. Sie werde dafür sorgen, dass dieses Klagerecht mit Sanktionen bewehrt wird.
Anlass der Debatte war die Vorstellung des 5. deutschen Berichts an den Cedaw-Ausschuss, den UNO-Ausschuss, der über die Gleichstellung wacht. Der Ausschuss hatte unter anderem die mangelnde Gleichstellung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und den hohen Lohnunterschied bemängelt. Schmidt kündigte nun an, auf lokaler Ebene „Bündnisse für Frauenarbeit“ einzurichten, die mit den Tarifpartnern über geeignete Maßnahmen beraten. Ihr Ministerium werde zudem nationale Rahmenrichtlinien entwickeln, anhand derer die Tarifpartner ihre Tarifverträge auf versteckte Diskriminierung hin überprüfen könnten. Bisher werden typische Frauenberufe oft nach anderen Kriterien bewertet und entlohnt als typische Männerberufe.
Für die Union rügte Maria Eichhorn ein Versäumnis der Regierung: Bei der Einführung der Riester-Rente habe man versäumt, für Frauen und Männer gleiche Tarife vorzuschreiben. Jetzt bekämen Frauen schlechtere Tarife, weil die Versicherungen annehmen, dass Frauen länger leben als Männer.
Ein Novum war die erste Männerrechtler-Rede des deutschen Bundestages. Markus Grübel von der CDU monierte, dass die Regierung Männer in Frauenberufen nicht fördere. Es sei auch diskriminierend, dass sich bei den Grünen nur Frauen für Familienpolitik engagierten. Die Gleichstellungsabteilung im Frauenministerium bestehe nur aus Frauen. Unruhe im Bundestag war die Folge. HEIDE OESTREICH