Stadthalle wird umgebaut

Die Bagger sind gekommen, die Stadthalle wird umgebaut. Zunächst werden die Nebengebäude abgerissen, in denen „Ticket-Service-Center“ und Swutsch-Studio untergebracht waren. Diese Anbauten sind nach einhelliger Einschätzung hässlich und eine „städtebauliche Sünde“. Vor allem geht es bei dem Umbau um die Erweiterung der Sitzkapazitätem. Die vordere Fassade der Stadthalle soll dabei erhalten bleiben. Das Dach aber wird erhöht und neu konstruiert. Dagegen hatte Architekt Roland Rainer geklagt und auf seine Urheberrechte verwiesen. Nachdem die Klage vor dem Bremer Landgericht gescheitert war, war Rainer in der vergangenen Woche überraschend vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um mit einer „Einstweiligen Anordnung“ im Schnellverfahren doch noch einen Baustopp zu erzwingen. Das Urteil war eindeutig: Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichtes sei „offensichtlich unbegründet“, sagen die Karlsruher Richter. Das Landgericht habe eine Abwägung zwischen dem Urheberrecht des Architekten und den Interessen des Stadthallenbetreibers vorgenommen. Die vorgetragene Rechtsposition des Architekten, bei einer derartigen Abwägung müssten Persönlichkeitsrechte nach Artikel 14 des Grundgesetzes Vorrang vor dem öffentliche Interesse haben, „ergibt sich jedenfalls nicht aus dem Grundgesetz“, heißt es in der schriftlichen Begründung der Entscheidung.

kawe / Foto: Kathrin Doepner