: Eine Enteignung Iraks mit UNO-Segen?
UN-Generalsekretär Annan will Experten in den Irak schicken, um die Möglichkeiten freier Wahlen zu sondieren
Auf Drängen der USA will UNO-Generalsekretär Kofi Annan eine Erkundungsmission in den Irak schicken. Nach Erwartung der Bush-Administration soll diese Mission dem von ihrem Bagdader Statthalter Paul Bremer dekretierten Plan für die Installierung einer „souveränen“ Regierung in Bagdad bis zum 30. Juni den Segen der UNO erteilen und Bremers Behauptung bestätigen, allgemeine freie Wahlen in den nächsten fünf Monaten seien „technisch unmöglich“.
Diese Behauptung ist ein Vorwand. Er soll dazu dienen, das zentrale Interesse der Bush-Administration zu verschleiern: die radikale Privatisierung der irakischen Wirtschaft und den Ausverkauf ihrer lukrativen Teile vornehmlich an US-Konzerne – trotz der offensichtlichen Illegalität und Völkerrechtswidrigkeit dieses Vorhabens.
Am 19. September letzten Jahres hatte Bremer mit seiner „Order 39“ die Privatisierung irakischer Staatsunternehmen verfügt. Die „Order 39“ erlaubt ausländischen Unternehmen, bis zu 100 Prozent der Anteile an irakischen Banken, Minen und Fabriken zu übernehmen sowie 100 Prozent der künftigen Profite außer Landes zu schaffen.
Doch Bremers „Order 39“ ist nicht nur ein Verstoß gegen die weiter gültige irakische Verfassung, die die Privatisierung staatlicher Unternehmen untersagt und Ausländern den Besitz irakischer Unternehmen verbietet. Die Order steht auch in eindeutigem Widerspruch zum Haager Abkommen von 1907 und den Genfer Konventionen von 1949, den beiden internationalen Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten von Besatzungsmächten regeln. Diese völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen verlangen von den Besatzern die „Respektierung“ der im besetzten Land gültigen Verfassung und Gesetze „außer, wo dies absolut unmöglich ist“.
Den Besatzungsmächten ist lediglich die „zeitweise Nutzung und Verwaltung“ staatlicher Unternehmen, Immobilien und Liegenschaften gestattet, ohne sie „in der Substanz zu verändern“. Die Irakresolution des UNO-Sicherheitsrats vom Mai 2003 verlangt von der angloamerikanischen Besatzungsmacht ausdrücklich, „ihren Verpflichtungen gemäß internationalem Recht vollständig nachzukommen, einschließlich und vor allem den Genfer Konventionen und dem Haager Abkommen“.
Den Besatzungsmächten im Irak ist die Illegalität ihre Maßnahmen bewusst. Ende März 2003 wies der britische Generalbundesanwalt Lord Goldsmith Premier Tony Blair in einem geheimen Memo darauf hin. Die Bush-Administration muss damit rechnen, dass eine bis Mitte des Jahres frei gewählte irakische Regierung Bremers „Order 39“ außer Kraft setzt und erfolgte Privatisierungen und Verkäufe rückgängig macht. Wegen dieser „Rechtsunsicherheit“ haben einige US-amerikanische und andere ausländische Konzerne Pläne zum Aufkauf irakischer Unternehmen auf Eis gelegt.
Das von der Bush-Administration dekretierte Auswahlverfahren soll hingegen in Bagdad eine nominell „souveräne“, de facto aber politisch weiter von den USA kontrollierte Regierung installieren. Diese hätte 18 Monate Zeit, die Verfügungen Bremers in irakisches Recht umzuschreiben. Diese Fakten könnten eine endgültige Regierung, die nach dem US-Zeitplan aus freien Wahlen „spätestens im Dezember 2005“ hervorgehen soll, kaum noch ändern. ANDREAS ZUMACH