Einstellung kein Freifahrtschein

Sie haben es schon immer gewusst. „Wir haben als einzige Partei das Verfahren aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt“, kommentiert der Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das NPD-Verbotsverfahren einzustellen. Müller-Sönksen kritisierte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und den bayrischen Innenminister Günther Beckstein (CSU), die damit gescheitert seien, ein „Verfahren von derartiger Tragweite“ im „Hauruck-Verfahren durchzupeitschen“. Der Liberale sieht nun die NPD „gestärkt aus dem Verfahren“ hervorgehen.

Der Fraktionschef der schleswig-holsteinischen Grünen, Karl-Martin Hentschel, rief deshalb auf, „zivilgesellschaftliche Kräfte zu stärken, die sich den neo-nazistischen Umtrieben in den Weg stellen. Die Entscheidung sei „kein Freifahrtschein für rechtsextreme Gruppierungen“.

Sehr ähnlich äußerte sich Hamburgs Innensenator Ronald Schill. Er kündigte an, weiterhin die Hamburger NPD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) „bedauerte“ die Verfahrenseinstellung und betonte, der Richterspruch ändere nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Eine Neuauflage des Verfahrens lehnte Simonis ab. MAC