: Rechter Narr?
Neonazi-Anwalt wegen Volksverhetzung vor Gericht
Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger muss sich ab morgen erneut wegen Volksverhetzung vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der 56 Jahre alte Jurist hatte in einem Prozess gegen einen Neonazi die Massenvernichtung von Juden in NS-Konzentrationslagern bestritten. Das Landgericht Hamburg hatte ihn im November 2000 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Entscheidung im vorigen April aber aufgehoben.
Rieger hatte 1996 in einem Prozess gegen einen Neonazi wegen Volksverhetzung beantragt, einen wegen seiner Publikation vorbestraften „Sachverständigen“ mit einem Gutachten beweisen zu lassen, dass es die Massenvernichtung von Juden in Konzentrationslagern nicht gegeben habe. Das Landgericht hatte in nachfolgenden Verfahren gegen Rieger geurteilt, Verteidigern sei „ein gewisses Maß an Narrenfreiheit“ zuzugestehen. Der BGH meinte dagegen, das Leugnen des Holocaust sei auch in diesem Fall strafbar und hob das Urteil auf. lno