: Feindliche Übernahme
Hochschulgesetz: SPD will keine „Opposition um jeden Preis“, warnt aber vor rein externen Hochschulräten. Heute Beratung im Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft
In der Hochschulpolitik hält sich die Opposition in jüngster Zeit mit Kritik zurück. Da überraschte es fast, dass die SPD-Politikerin Barbara Brüning gestern vier Änderungen zum Entwurf des Hochschulgesetzes vorschlug, der heute Nachmittag im Wissenschaftsausschuss beraten wird. „Wir machen keine Opposition um jeden Preis“, sagte die SPD-Politikerin. Wenn die vier Punkte erfüllt werden, würde sie dem Gesetz zustimmen. Dies würde zu einem „bürgerschaftlichen Konsens“ führen, den auch die Hochschulen fordern, um zu vermeiden, dass nach jedem Regierungswechsel ein neues Gesetz droht.
Allen voran moniert Brüning „Zusammensetzung und Kompetenzen“ der geplanten Hochschulräte. Diese seien zwar eine Möglichkeit, den „Dialog zwischen Gesellschaft und Hochschule“ zu führen. Doch könne der nicht stattfinden, wenn die Hochschulen die Einführung der Räte als „feindliche Übernahme“ empfänden. Die SPD fordert deshalb, dass „mindestens die Hälfte“ der Ratsmitglieder Hochschulangehörige sein dürfen. Auch müssten die Präsidenten wie bisher von den Hochschulsenaten gewählt werden.
Brünings Forderung kommt denen von Schill-Partei und CDU recht nahe, die hier bereits öffentlich dem parteilosen Wissenschaftssenator Jörg Dräger widersprachen. Neue Akzente setzt Brüning in punkto Gleichstellungspolitik. So möchte sie, dass 40 Prozent der Hochschulratsmitglieder Frauen sind. Eine Forderung, die vermutlich alle provisorischen Besetzungslisten über den Haufen wirft. Im Sinne des Gender Mainstreaming sollte ferner in jeder Berufungskommission eine Professorin sein.
Überraschend ist Brünings Haltung zur „Zwangsexmatrikulation“ von Studierenden, die einer Hochschule „erheblichen Schaden“ zufügen. Hier stimmt die SPD zu. Es müssten jedoch „hohe Hürden“ Willkür vorbeugen. So müsste neben besagtem Schaden eine Straftat vorliegen.
Bereits bekannt ist die Ablehnung der SPD von Langzeitgebühren. Alternativ schlägt Brüning ein „Studienkontenmodell“ vor, das schnelles Studieren belohnt. Der im Herbst gestellte Antrag für ein solches Modell wurde von der Bürgerschaft in den Wissenschaftsausschuss verwiesen. Der Senat zieht die Strafgebühren jedoch vor, weil sie schneller und unkomplizierter einzuführen sind. KAIJA KUTTER