Der Zahltag naht

Zum nächsten Semester fordern staatliche Unis erstmals Gebühren. Weil noch Satzungen fehlen, gibt es für Betroffene keine verbindliche Auskunft

Von EVA WEIKERT

Erstmals kassieren Hamburgs staatliche Hochschulen vom nächsten Semester an Studiengebühren. Aber an den zwei größten akademischen Lehrstätten mit zusammen 54.000 Studierenden, der Universität und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), gibt es bisher keine rechtsverbindliche Beratung für die Betroffenen. Denn die Hochschulen haben noch keine Gebührensatzungen verabschiedet. Dabei ist die Zeit knapp: An der HAW endet am 20. März die Rückmeldefrist, die Uni gibt elf Tage dazu. Bis 31. März sollen deren Mautbescheide in den Briefkästen liegen.

Das im Mai 2003 novellierte Hochschulgesetz sieht 500 Euro Semestergebühr für Langzeitstudierende und ihre außerhalb des Speckgürtels lebenden Kommilitonen vor. Wer nicht zahlt, wird exmatrikuliert. „Ein Jahr Zeit für die Umsetzung des Gesetzes ist viel zu kurz“, rügt ein leitender Beamter der HAW, der namentlich nicht genannt werden will. Die praktische Umsetzung der Novelle sei „ein Riesenaufwand“, sagt auch Axel Schoeler, Leiter des Studierendenzentrums der Uni, an der fast 40.000 Menschen eingeschrieben sind.

Dass diese Zahl bald nach unten korrigiert wird, ist so gut wie sicher. So brachen rund 15.000 Studierende der Uni Freiburg laut deren AStA ihr Studium nach Einführung der Gebühr in Baden-Württemberg ab. Und nach jüngsten Berechnungen des Hochschul-Informationssystems in Hannover ist ein Viertel aller Hamburger Studierenden mindestens im 13. Semester. Als Langzeitstudierender gilt, wer seine Regelstudienzeit – im Schnitt liegt die bei acht bis zehn Semestern – um vier Semester überschritten hat. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass erst ab Sommer 2005 geschröpft wird, wenn die Semestergrenze bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht überschritten war.

Während sich die Uni zur Anzahl der Betroffenen nicht äußert, sieht der AStA bis zu 20 Prozent der Studierenden in der Pflicht. An der HAW sollen nach ersten Schätzungen 3.000 der nahezu 14.000 Studierenden zahlen oder gehen. Verbindliche Informationen über die Langzeitgebühr gibt es erst, wenn die Hochschulen ihre Satzungen darüber verabschiedet haben. Danach werden alle Betroffenen per Brief auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen. Erlass- und Befreiungstatbestände, die die Satzung regelt, sind etwa Kindererziehung oder Hochschulwechsel. „Zwei bis drei Wochen“, so Schoeler, „haben die Studierenden Zeit, Anträge auf Ausnahme zu stellen.“ Zu Semesterbeginn am 1. April sollen die Zahler feststehen.

An der HAW herrscht weniger Eile, wenn auch der Hochschulrat die Gebührensatzung der Hochschule dieser Tage behandelt. Dort könnten die Bescheide womöglich nicht vor Ende des Sommersemesters erteilt werden, sagte ein Insider der taz. Möglicherweise müssten darum Studierende mit zwei Bescheiden im Winter rechnen.

An der Uni steht das Regelwerk am Donnerstag auf der Tagesordnung des Akademischen Senats. Im Dezember hatte dieser auf Druck von Studierenden die Beratung vertagt. Der studentische Streik an der Uni wendet sich auch gegen das Bezahlstudium. Bei einem Wahlsieg, so versichert die Opposition aus SPD und GAL, würden die Gebühren wieder gekippt.