: Mündlicher Wille gilt
Patientenverfügungen sollen auch gelten, wenn der Wille mündlich geäußert wurde, so ein Gesetzentwurf
BERLIN taz ■ In der Debatte um Patientenverfügungen liegt nun ein dritter Gesetzentwurf vor. Nach den Plänen einer Gruppe von Abgeordneten um den CSU-Gesundheitsexperten Wolfgang Zöller soll neben einer schriftlichen Verfügung auch der mündlich geäußerte Wille verpflichtend für medizinische Entscheidungen sein.
Ziel sei ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode, sagte Zöller bei der Vorstellung des Entwurfs am Mittwoch in Berlin. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen man ablehnt. Sie solle grundsätzlich verbindlich sein, sagte die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die den Entwurf unterstützt. Allerdings solle immer eine Ermittlung der aktuellen Situation des Patientenwillens erfolgen. Generell soll die Patientenverfügung nach dem Zöller-Entwurf auch gelten, wenn kein tödlicher Verlauf einer Krankheit vorliegt.
Nach Schätzungen der Deutschen Hospiz-Stiftung haben in Deutschland rund 8,6 Millionen Menschen eine solche Verfügung unterschrieben. Der neue Entwurf ergänzt zwei weitere, die bereits vorliegen. Einer wurde von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker formuliert – er räumt dem Patientenwillen unbedingten Vorrang ein. Dieser Vorschlag wurde bereits im Juni im Bundestag diskutiert.
Ein restriktiverer Entwurf vom Vize-Fraktionschef der Union, Wolfgang Bosbach, legt fest, dass Patientenverfügungen nur dann gültig sein sollen, wenn sie notariell beglaubigt sind und zuvor eine ärztliche Beratung stattfand. Auch müsste das Papier alle fünf Jahre erneuert werden.
Ein Kompromiss könnte in den nächsten Wochen womöglich durch eine Kombination der Entwürfe von Stünker und Zöller entstehen. Stünker kündigte an, man wolle an einem mehrheitsfähigen Entwurf arbeiten.
Die Bundesärztekammer indes bezeichnete Patientenverfügungen zwar als hilfreich, lehnte eine gesetzliche Verbindlichkeit jedoch ab. Im Frühjahr 2009 soll über die drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe entschieden werden. NICOLE JANZ