: Senat ist nicht allein
Gericht weist Eilanträge der Wohnbaugesellschaften auf Fortzahlung der Anschlussförderung ab: Kein Anspruch
Die privaten Wohnungsbauunternehmen haben nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichtes keinen Anspruch darauf, dass die Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau vorläufig weiter gezahlt wird. Das Gericht wies zwei entsprechende Eilanträge ab. Weder aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitssatz noch aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ergebe sich ein entsprechender Anspruch, urteilten die Richter. Der Senat hatte die Anschlussförderung mit Verweis auf die Finanzlage des Landes Anfang Februar gestoppt.
Die beiden Wohnungsbauunternehmen hatten den Senat gerichtlich zwingen wollen, ihnen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig rund 18.000 Euro beziehungsweise rund 21.000 Euro pro Monat weiterzuzahlen. Die Kläger beriefen sich darauf, dass ihnen das Land Berlin 15 Jahre lang die Differenz zwischen Sozial- und Kostenmiete finanziert habe.
Die Richter beschieden jedoch, der Senat habe sich zu Recht darauf berufen, „dass in Berlin keine Wohnungsnot mehr bestehe und eine mit hohen Kosten verbundene Nachförderung auch vieler leer stehender Wohnungen angesichts der extremen Haushaltsnotlage Berlins nicht in Betracht komme“. DPA