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Archiv-Artikel

Das Treffen der Privatschließer

Das private Gefängnis als neues Geschäftsfeld. Konferenz in Berlin diskutierte über Modelle nach britischem Vorbild

Britische Knastbetreiber zahlen Strafe, wenn ein Häftling ausbricht

Es war eine sehr exklusive Runde, die sich am Montag und Dienstag im noblen Hotel Esplanade am Landwehrkanal zusammengefunden hatte. Ungefähr 40 EntscheidungsträgerInnen aus Justiz, Wirtschaft und Politik trafen sich dort zu einer Fachkonferenz mit dem etwas umständlichen Titel „Haftanstalten – (Teil-)Privatisierte Justizvollzugsanstalten als neues Geschäftsfeld“.

Die ReferentInnen kamen allerdings ohne große Umwege schnell zur Sache. In Deutschland gibt in Sachen Gefängnisprivatisierung einen Reformstau. „Während in anderen Ländern wie den USA oder Großbritannien bereits funktionierende privatwirtschaftlich gebaute und geführte Gefängnisse existieren, zieht Deutschland erst sehr langsam nach. Verfassungsrechtliche Grenzen und verwaltungstechnische Bedenken stehen den Versuchen entgegen, die Kostenpotenziale auszuschöpfen“, heißt es im Einleitungstext zur Konferenz. Der in Großbritannien und Deutschland tätige Jurist Ian Andrews machte den Anwesenden den privaten Strafvollzug mit dem Argument der „Output-orientierten Finanzierung“ des britischen Gefängnissystems schmackhaft.

Nur erfolgreich erbrachte Dienstleistungen werden bezahlt, Störungen im vorgesehenen Ablauf hingegen bedeuten finanzielle Einbußen. Andrews erzählte, dass ein privater britischer Gefängnisbetreiber 200.000 Euro Strafe zahlen musste, nachdem ein Gefangener ausgebrochen war.

Doch so viel Lobbyarbeit war unter den KonferenzteilnehmerInnen gar nicht nötig. Schließlich hatte ein Großteil der Anwesenden 1.495 Euro für die Konferenz nicht wegen der Überzeugungsarbeit, sondern auch für die Anbahnung konkreter Schritte bezahlt.

Breiten Raum nahmen die verfassungsrechtlichen und juristischen Hindernisse ein, die einer Übernahme des britischen Modells einer Totalprivatisierung in Deutschland im Wege stehen. Doch auch bei einer Teilprivatisierung – hier würden vor allem die Bewachung und der Transport der Gefangenen aus staatlichen Händen gegeben – gibt es Fortschritte. Nach diesem Modell wurden bereits die Gefängnisse von Waldeck und Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern konzipiert.

Noch in der Planungsphase befindet sich die für 500 Haftplätze ausgelegte JVA Hünfeld in Osthessen, die der Referatsleiter beim hessischen Justizministerium, Torsten Kunze, auf der Konferenz als Modellprojekt vorstellte.

Nicht zur Sprache kamen hingegen die Bedenken von vielen Gefangenenhilfsinitiativen gegen die Privatisierung von Justizvollzugsanstalten. Sie befürchten, dass private Knastbetreiber vor allem an gut gefüllten Gefängnissen und einem reibungslosen Knastalltag interessiert sind. Die Resozialisierung von Gefangenen aber könnte als unrentabel vernachlässigt werden, so die Bedenken.

PETER NOWAK