piwik no script img

Archiv-Artikel

Anklage fordert Haft

Rechter Brandanschlag auf Moschee: Strafen von bis zu acht Jahren sowie Bewährungsstrafen gefordert

BRAUNSCHWEIG dpa ■ Im Braunschweiger Prozess gegen sieben junge Rechtsradikale hat die Staatsanwaltschaft gestern Haftstrafen von bis zu acht Jahren sowie Bewährungsstrafen gefordert. Die Angeklagten hatten gestanden, im November 2002 insgesamt 16 Molotow-Cocktails auf eine bewohnte Moschee in Wolfenbüttel geworfen zu haben. Als Motiv gaben die 16- bis 22-Jährigen Ausländerhass an. Sie müssen sich wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung verantworten.

Nach Auffassung des Staatsanwalts handelten die Täter aus niederen Beweggründen. Die Tat zeige eine seltene Intensität an Ausländerfeindlichkeit und eine hohe kriminelle Energie. Die höchste Strafe mit acht Jahren Haft forderte die Anklage für einen 22-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht. Für sechs Angeklagte hielt der Staatsanwalt Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und neun Monaten nach Jugendstrafrecht sowie Bewährungsstrafen für angemessen. Die Anklage wegen Beihilfe gegen eine 20 Jahre alte Frau wurde von dem Verfahren abgetrennt.