Puff ohne Muff

Der Verband der Bordellbetreiber feiert Geburtstag – und kämpft weiter für die volle Gleichstellung des Gewerbes

BERLIN taz ■ Nein, mit Herrn Hundt hat sie noch keinen Kontakt aufgenommen. Die Vorsitzende des Bundesverbands Sexuelle Dienstleistungen (BSD) hat im Moment noch Wichtigeres zu tun, als sich dem Dachverband der Arbeitgeber anzuschließen. Ein Jahr nach ihrer Gründung bangt die Vereinigung der Prostitutionsunternehmen noch um den Status als Bundesverband. 33 Mitglieder seien dafür eigentlich zu wenig, hatte das Amtsgericht Charlottenburg bemängelt.

Eine Branche, die bisher von ihrer Diskretion lebte, geht nicht ohne Absicherung in die Öffentlichkeit. Zwar wurde das Gewerbe durch das Prostitutionsgesetz 2002 vom juristischen Stigma der Sittenwidrigkeit befreit, doch ist die Rechtslage alles andere als sicher. So haben nur 11 von 16 Bundesländern eine Vereinbarung mit dem BSD unterzeichnet, wonach selbstständige Huren als Freiberuflerinnen behandelt werden und Bordelle eine Konzession beantragen können. In Bayern wird Bordellen noch immer mit der Staatsanwaltschaft gedroht, wenn sie sich anmelden wollen. Denn „Zuhälterei“ ist weiterhin verboten.

Überhaupt hat der Gesetzgeber nur eine halbe Normalisierung vorgenommen. So hat der Arbeitgeber einer Prostituierten kein Weisungsrecht, wie es in jedem anderen Betrieb üblich ist. „Die Hure könnte sich also mit ihrem Festgehalt hinsetzen und jeden Freier ablehnen“, sagt die BSD-Vorsitzende Stephanie Klee, „so etwas macht kein normaler Arbeitgeber mit.“

Der BSD fordert von den Behörden Klarstellungen in vielen solcher Fragen. Darf ein kleines Bordell in einem Wohngebiet aufmachen? Bisher verboten, aber nun, ohne die „Sittenwidrigkeit“, fehlen den Behörden die Argumente. „Das hat doch weniger Publikumsverkehr als jede Arztpraxis“, so Klees Argument. Mit Ausländerbehörden und Wirtschaftsministerien verhandelt der Verband über Arbeitserlaubnisse für ausländische Prostituierte. Der Berliner Wirtschaftssenat etwa muss sich demnächst wohl überlegen, ob er einen wirtschaftlichen Bedarf an thailändischen Prostituierten sieht.

Die Behörden reagieren zögerlich auf den neuen Lobbyverband. Das Familienministerium hat zwar einen entsprechenden Arbeitskreis eingesetzt, aber „da bewegt sich nichts“, so Klees Urteil. Von einer wirklichen Legalisierung, gar von festen Arbeitsverträgen mit Versicherungspflicht, ist die Branche also noch weit entfernt. HEIDE OESTREICH

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