Holtzbrinck darf immer noch nicht

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Berliner Verlags (Berliner Zeitung) durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck erneut untersagt. Nach einer Abmahnung vom Dezember seien die Bedenken inzwischen nicht ausgeräumt worden, teilte die Behörde gestern mit. Der Zusammenschluss würde zu marktbeherrschenden Stellungen auf den Märkten für Tageszeitungen und für Stadtillustrierte in Berlin führen. Die Unternehmen können gegen die Kartellamtsentscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, die Unternehmen hätten auch nach der Abmahnung vom Dezember die Bedenken des Bundeskartellamts nicht ausräumen können. DDP