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Archiv-Artikel

Faxende Kunden gestärkt

Per „Fernkommunikation“ bestellt: Widerruf gilt auch bei einer Ware, die auf Kundenwunsch verändert wurde

KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucher bei Bestellungen per Telefon und Fax gestärkt: Die Kunden haben auch dann ein Widerrufsrecht und erhalten ihr Geld zurück, wenn die gelieferte Ware auf Wunsch mit Standardbauteilen versehen wurde, die leicht wieder zu entfernen sind. Die Widerrufsfrist besteht laut Urteil des BGH 2 Wochen nach Lieferung.

Im konkreten Fall ging es um einen per Fax bestellten Laptop, der nach dem Wunsch des Kunden ausgestattet war. Dieser stornierte den Auftrag und pochte auf ein Widerrufsrecht für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung so genannter Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden. Der Händler hingegen berief sich auf eine Ausnahmeregel, wonach auf Kundenwunsch veränderte Ware vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Az: BGH VIII ZR 295/01