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Archiv-Artikel

Galaktische Entschädigung

Bambule-Weihnachtskessel: Polizei entschuldigt sich bei Opfer und zahlt symbolisch 1 Euro 42 als Wiedergutmachung. Damit sollen Klagen gegen die umstrittene Polizeimaßnahme vor dem Verwaltungsgericht verhindert werden

von KAI VON APPEN

Der Polizeikessel während des Bambule-Protestes am 21. Dezember in der Mönckebergstraße war nach internen Einschätzungen rechtswidrig. Die Polizei hat sich deshalb schriftlich beim Betroffenen Rolf Würdemann ausdrücklich für die „polizeiliche Maßnahme“ entschuldigt und die Zahlung einer „symbolischen Entschädigung“ sowie die Übernahme der Anwaltskosten zugesichert. Offiziell möchte Polizeisprecher Reinhard Fallak den Fall allerdings modifiziert sehen: „In dem konkreten Fall war das Einschreiten nicht gerechtfertigt.“

Würdemann war zufällig in die Polizeiaktion geraten, wenn auch nicht ahnungslos. „Mir war schon bewusst, um was es ging“, schildert er. „Ich war ja morgens auch auf der Bambule-Demo.“ Da auf der Mönckebergstraße bereits Polizeiketten postiert waren, als er in der City eintraf, habe er das Geschehen vom Ida-Ehre-Platz aus verfolgt. „Zwischen uns und der Ansammlung lag ein freier Raum von 20 Metern.“ Plötzlich hätten auch Polizeikräfte von hinten gedrängt. „Richtung Hauptbahnhof gab es eine Durchlassstelle, zu der wir uns bewegten“, berichtet er. „Während mein Bekannter durchgelassen wurde“, wurde dem unauffällig gekleideten EDV-Spezialisten „das Verlassen mit den Worten verweigert ‚Sie bleiben hier!‘“ Dann „wurde uns über Lautsprecherwagen mitgeteilt, dass die Personengruppe vor der Polizeikette in Gewahrsam genommen ist, um weitere Strafttaten zu verhindern“.

Zwei Stunden mussten Würdemann und 300 andere in der Kälte ausharren und sich „begaffen“ lassen, bis die Umschließung aufgelöst wurde. „Ich bin zu keinem Zeitpunkt der Einschließung von der Polizei aufgefordert worden, den Bereich zu verlassen, sondern sogar explizit daran gehindert worden.“

Für Würdemanns Rechtsanwalt Jürgen Schneider ist das Vorgehen weder nach Versammlungsrecht – die Demo war friedlich –, noch nach Polizeirecht zulässig. „Auch ein Handeln nach dem SOG wäre rechtswidrig. Mein Mandant ist kein Störer gewesen.“ Das sieht auch der Gesamteinsatzleiter inzwischen so: „Der Sachverhalt kann aus polizeilicher Sicht nicht nachvollzogen werden.“

Um einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) vorzubeugen, geht die Polizei nun den sanften Weg. „Die gehen davon aus, dass sie alle Klagen verlieren“, sagt Schneider. Eine Klage in dem Komplex liegt bereits von der Anwältin Barbara Ede beim VG vor. Sie war – wie berichtet – beim Shoppen in den Polizeikessel gelangt. Fallak: „Da liegt der Fall wohl ähnlich.“

Die 1,42 Euro Entschädigung setzen sich für Würdemann aus zwei Komponenten zusammen: „ein Euro“ Grundbetrag und die 42 Cent aus der Formel für den endgültigen Sinn des Lebens – analog dem Science-Fiction-Roman: „Per Anhalter durch die Galaxis“.