fragen zum irakkrieg?
: Die taz antwortet heute Peter Grohmann aus Stuttgart:

Kann ein Transparent wie „Bush, blutiger Mörder“ getragen werden?

Die Leserfrage – heute von Peter Grohmann aus Stuttgart: Kann ein Transparent wie „Bush, blutiger Mörder“ getragen werden?

Besser nicht. Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter wird in Paragraf 103 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Sie kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung von sonstigen Menschen (bis zu einem Jahr Haft). Die Aufschrift „Bush, blutiger Mörder“ dürfte eine Beleidigung sein, denn sie stellt einen Angriff auf die Ehre des US-Präsidenten George W. Bush dar, indem ihm gegenüber die eigene Missachtung ausgedrückt wird. Um eine bloße Tatsachenäußerung geht es offensichtlich nicht, wie das dramatisierende Adjektiv „blutig“ zeigt. Fraglich ist, ob die Beleidigung noch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Darüber könnte man lange diskutieren, zumal Bush durch den völkerrechtlich äußerst fragwürdigen Krieg ja genügend Anlass zu harter Kritik gegeben hat. Wer allerdings sichergehen will, der orientiere sich an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1981. Dort wurde das vor der chilenischen Botschaft gezeigte Transparent „Mörderbande“ für rechtswidrig erklärt. Und die Pinochet-Diktatur in Chile hatte nun wirklich genügend Blut an ihren Händen. Die Richter begründeten ihren strengen Maßstab damals damit, dass sie das friedliche Zusammenleben der Völker fördern wollen.

Und was macht der Frieden?

900.000 Stimmzettel und Unterschriften gegen den Irakkrieg sind gestern der bulgarischen Regierung vom Vorsitzenden der oppositionellen Sozialisten, Sergei Stanischew, übergeben worden. Die für Ministerpräsident Simeon Sakskoburggotski bestimmten Protestschreiben waren landesweit von der sozialistischen Bürgerwegung „BG Koalition für den Frieden“ gesammelt worden.

Haben Sie Fragen zum Irakkrieg? Dann mailen Sie an: krieg@taz.de