: SPD-Fraktionschef Moron für Kopftuchverbot
Religiöses oder politisches Symbol - die Sozialdemokraten streiten weiter um das Kopftuch. Gutachter empfiehlt Verbot
DÜSSELDORF taz ■ Edgar Moron, SPD-Fraktionschef im Landtag, kämpft weiter für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an den Schulen Nordrhein-Westfalens. Zeitgleich mit dem Verbot des Kopftuchs durch die französische Nationalversammlung stellte Moron gestern zusammen mit dem Berliner Hochschullehrer und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis ein Gutachten vor, das die SPD bei dem Juristen in Auftrag gegeben hatte. Battis empfiehlt darin ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Allerdings soll die Schulaufsicht bei Verstößen gegen dieses Verbot nur einschreiten, wenn der Schulfrieden gestört sei.
Moron persönlich plädierte leidenschaftlich für die von Battis vorgeschlagene Lösung, betonte aber, die Meinungsbildung in seiner Fraktion sei noch nicht abgeschlossen: „Wir haben eine intensive Diskussion.“ Sollten die SPD-Abgeordneten Battis folgen, könnte ein entsprechendes Gesetz noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Für einen Termin „um Ostern herum“ werde die SPD eine Anhörung im Landtag beantragen, in der auch über den bereits vorliegenden noch restriktiveren Gesetzentwurf der CDU beraten werden könnte.
Auslöser des Streits ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Sommer: Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, Lehrerinnen könne das Tragen des Kopftuchs verboten werden, wenn dies ein Landesgesetz so regele.
Seither kreist der Streit um die Frage, ob das Kopftuch als religiöses oder politisch-ideologisches Symbol eines militanten Islamismus zu werten sei. Moron forderte, die Schule müsse ein „politik- und ideologiefreier Raum“ bleiben. Battis‘ Vorschlag biete den Vorteil, das Grundrecht der betroffenen Lehrerin auf Religionsfreiheit mit den „Rechten der Eltern und Schüler“ zu verbinden. Trägt eine Lehrerin das Kopftuch im Unterricht, soll zunächst die Schulleitung das Gespräch suchen und auf das Verbot hinweisen. Falls das Kopftuch den Schulfrieden störe - etwa durch Proteste betroffener Schülerinnen und Schüler oder Eltern – soll die Schulaufsicht einschreiten. Der Lehrerin bliebe der Klageweg. Unklar bleibt aber, ob sich SPD-Fraktionschef Edgar Moron mit seiner Forderung nach einem Verbot durchsetzen kann. Die Landes-SPD ist in dieser Frage zerstritten. Die Grünen bezeichneten die Battis-Vorschläge gestern als „nicht praktikabel und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“ und lehnten eine „Lex Kopftuch“ erneut kategorisch ab. ANDREAS WYPUTTA