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Archiv-Artikel

Was würde ein Richter nützen?

Ein Verzicht des BKA auf eine Eilbefugnis wäre in der Praxis nur wenig relevant

FREIBURG taz ■ Noch ist der Vermittlungsausschuss nicht angerufen, doch SPD-Politiker spekulieren schon über mögliche Kompromisse beim BKA-Gesetz. Fallen muss wohl zumindest die Eilbefugnis des BKA bei der Onlinedurchsuchung.

Bisher heißt es im BKA-Gesetz, das der Bundestag letzte Woche beschlossen hat: „Bei Gefahr im Verzug“ kann die heimliche Ausspähung von Computern auch durch BKA-Präsident Jörg Ziercke oder einen Stellvertreter angeordnet werden. Spätestens nach drei Tagen muss sie durch einen Richter bestätigt werden.

Kritiker lehnen die Eilbefugnis ab. Binnen drei Tagen habe das Bundeskriminalamt doch längst die Festplatte eines Gefährders kopiert, die nachträgliche richterliche Kontrolle komme zu spät. Andere halten die Eilbefugnis für überflüssig. Eine Onlinedurchsuchung benötige schließlich mehr als drei Tage.

Auch die SPD im Bundestag hatte zuletzt noch versucht, die Eilbefugnis zu kippen. In einer Arbeitsgruppe mit CDU/CSU-Abgeordneten wurde am Ende aber nur festgestellt, dass die Eilkompetenz „eng auszulegen“ ist. Man einigte sich auf eine Liste möglicher Konstellationen, bei denen eine Eilbefugnis sinnvoll wäre.

Denkbar ist etwa, dass ein Trojaner auf dem Computer des Gefährders bereits installiert, aber wegen Erfolglosigkeit wieder abgeschaltet wurde. Bei Bedarf könnte Ziercke ihn kurzfristig wieder aktivieren. Außerdem könnte kurzfristig auf den Computer zugegriffen werden, wenn der Besitzer mit dem Laptop die Wohnung verlässt.

Doch was würde ein Verzicht auf die Eilbefugnis bringen? Auch in Eilfällen wäre dann der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Wiesbaden zuständig. Dass lediglich ein Amtsrichter über so heikle Fragen entscheidet, hatte im Vorfeld schon die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert. Im Bereitschaftsdienst am Abend und am Wochenende sind sogar völlig fachfremde Richter im Einsatz. Ob die viel fragen werden, wenn das BKA um Erlaubnis für eine dringende Anti-Terror-Maßnahme bittet, ist zu bezweifeln. CHRISTIAN RATH