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Archiv-Artikel

Asta ohne Mandat

CDU, FDP und Schill-Partei ändern Hochschulgesetz in 17 Punkten. Hochschulräte mit zwei Internen

Von KAJ

Die Wissenschaftssprecher von CDU, FDP und Schill-Partei verkündeten gestern 17 Änderungen am Hochschulmodernisierungsgesetz von Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos). Der Gesetzentwurf wurde am gestrigen Abend im Wissenschaftsausschuss abschließend behandelt und soll Anfang Mai von der Bürgerschaft verabschiedet werden.

Richtig eins auf die Nase bekommen die Asten. Es habe ihn „unglaublich geärgert“, dass sich Asten zum Bambule-Konflikt äußerten, sagte Wolfgang Beuß (CDU). In Paragraph 102 steht deshalb künftig über deren Aufgaben, sie hätten „kein allgemeinpolitisches Mandat“. Bei Verstößen dagegen, so FDP-Politiker Wieland Schinnenburg, könne die Behörde Asta-Vertreter „außer Amtes“ setzen.

Kleine Korrekturen machen die Parteien beim Konstrukt der künftigen Hochschulräte. Hier darf es in geringem Umfang interne Mitglieder geben, an der Uni beispielsweise zwei von neun. Ein kleiner Einfluss wird auch bei der Präsidentenwahl zugestanden. Gewählt wird dieser wie geplant vom Hochschulrat. Die Hochschulen dürfen aber über ihre Senate zwei Mitglieder in den Findungsausschuss entsenden, der die Wahl vorbereitet.

Eine Gnadenfrist wird auch Langzeitstudierenden gewährt. All jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 15. Mai noch unter der Schwelle liegen, brauchen die Gebühr erst ab Sommersemester 2005 zahlen. KAJ