Elternwille in Grenzen

Neu: Gymnasien dürfen darauf achten, dass 50 Prozent der Plätze an Kinder mit Gy-Empfehlung vergeben werden

Bremen taz ■ „Wir haben durchgesetzt, dass auch Gymnasiasten an die Gymnasien kommen“, verkündete CDU-Bildungspolitiker Claas Rohmeyer stolz auf einer bildungspolitischen Versammlung der CDU. Das monatelange Tauziehen um die Aufnahmeverordnung in weiterführende Schulen ist zu Ende: „Nach Möglichkeit“ sollen jeweils mindestens 50 Prozent der Plätze in gymnasialen Bildungsgängen an solche SchülerInnen vergeben werden, die von ihrer Grundschule eine Gymnasial-Empfehlung bekommen haben, heißt es im Entwurf der geplanten Verordnung (Text unter www.mehr-dazu.de). Gesamtschulen können beantragen, ein Drittel ihrer Plätze für Kinder mit Gy-Empfehlungen zu reservieren.

20 Prozent der Plätze an weiterführenden Schulen sollen unabhängig vom Schulweg unter allen ausgelost werden, die die Schule als ihre „Erstwahl“ angegeben haben. Für 80 Prozent der Plätze ist dann die Länge des Schulweges das Kriterium. An bilingualen Bildungsgängen und am Alten Gymnasium werden alle Plätze ausgelost. kawe