: Ein höchst umstrittener Freispruch
Indonesiens Parlamentspräsident Akbar Tandjung gewinnt Berufungsverfahren: Korruptionsvorwürfe nicht haltbar. Präsidentschaftskandidatur steht nichts im Wege
BANGKOK taz ■ Seinen ehrgeizigen Plänen steht nun nichts mehr im Wege: Die Verurteilung des indonesischen Parlamentspräsidenten Akbar Tandjung wegen Veruntreuung wurde gestern überraschend aufgehoben. In der Begründung hieß es, Tandjung sei die Schuld rechtlich nicht überzeugend nachgewiesen worden. Der Oberste Gerichtshof des Landes wies damit das von einem Gericht in Jakarta im September 2002 gefällte Urteil ab, nach dem Tandjung zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Richter hatten es damals als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte 1999 umgerechnet rund 4,5 Millionen US-Dollar beiseite geschafft hatte. Das Geld sollte eigentlich einem Sozialfonds für Arme zukommen. Öffentlich wurde jedoch gemutmaßt, dass es in die Wahlkampfkassen verschiedener Parteien floss, vornehmlich für die Ex-Regierungspartei Golkar.
Tandjung, der Vorsitzender von Golkar ist, kann nun bei den Wahlen am 5. Juli ungehindert für die Präsidentschaft kandidieren. Gleich nach dem Urteilsspruch in 2002 hatte er Berufung eingelegt: Er habe die Gelder auf Geheiß von Expräsident Habibie transferiert und nicht persönlich davon profitiert.
Für Kritiker ist der gestrige Urteilsspruch erneut ein Indiz für das Versagen der maroden indonesischen Justiz. Das juristische Marathon im Fall Tandjung war bizarr genug: Nach der U-Haft im Frühjahr 2002 war der Politiker mit der Begründung freigekommen, dass bei ihm keine Fluchtgefahr bestehe. Aber noch pikanter ist die Tatsache, dass der Angeklagte selbst nach seiner Verurteilung alle Ämter behalten konnte. Am Mittwoch zeigte sich Akbar Tandjung vor Golkar-Anhängern siegesgewiss: „Ich bin überzeugt, dass die Rechtsprechung auf meiner Seite ist, ich werde frei sein!“ NICOLA GLASS