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Archiv-Artikel

ERBEN LERNEN

Nicht nur unser Grundgesetz, auch die alten Römer und Franken kannten schon die Erbschaftsteuer. Preußen schuf dazu das erste moderne Fiskalrecht, während das Land Baden die Steuerprogression erfand. Fast alle Industrieländer erheben Erbschaftsteuer. Während in angelsächsischen Ländern traditionell eine Besteuerung des Nachlasses ohne Rücksicht auf die Erben erfolgt, berücksichtigen die meisten anderen europäischen Staaten den jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Auch in Deutschland ist dies der Fall. Hier unterscheidet das „Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz“, kurz ErbStG, je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen drei Steuerklassen. So beträgt der Eingangssteuersatz für Ehepartner und Kinder nur 7 Prozent, während Familienfremde bereits 17 Prozent abführen müssen. Freibeträge wie Steuersätze hängen daneben von der Höhe der Erbschaft ab.