: Gericht kritisiert kanadische Justiz
Richter sauer: Auslieferungsprozess gegen den „krummen Hund“ Karlheinz Schreiber verzögert sich weiter. Der Waffenhändler ist Hauptzeuge im Strauß-Prozess
AUGSBURG dpa ■ Das Augsburger Landgericht hat massive Kritik an der kanadischen Justiz im Auslieferungsverfahren gegen den nach Kanada geflüchteten Waffenhändler Karlheinz Schreiber geübt. „Es grenzt an die Verweigerung der Rechtsgewährung“, sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister gestern im Steuerstrafprozess gegen Max Strauß, in dem Schreiber Hauptzeuge ist.
Die kanadischen Behörden hatten dem Gericht mitgeteilt, eine Entscheidung über die Auslieferung Schreibers könne wegen „Überlastung“ des zuständigen Richters nicht getroffen werden. Das Auslieferungsverfahren ist seit August 1999 anhängig. Das Gericht empfinde ein „Gefühl der Macht- und Hilflosigkeit“, sagte Hofmeister. Es widerspreche seinem Gerechtigkeitsgefühl, dass die kanadische Justiz die für den 25. Februar angekündigte Entscheidung über die Auslieferung des mit Haftbefehl gesuchten Schreiber ohne neue Terminangabe verzögere.
Schreiber soll dem Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) Provisionen für Flugzeug- und Panzergeschäfte in Höhe von 2,6 Millionen Euro auf ein Schweizer Tarnkonto „Maxwell“ überwiesen haben. Max Strauß hat laut Anklage dies nicht versteuert und so dem Fiskus rund 1,3 Millionen Euro entzogen.
Der frühere Geschäftsführer von Messerschmidt-Bölkow-Blohm und Freund der Familie Strauß, Josef Hort (79), erklärte als Zeuge, Max Strauß habe ein enges Verhältnis zu Schreiber gehabt. Hort bezeichnete Schreiber als „krummen Hund“, der ihm nicht sympathisch gewesen sei. Zu möglichen Geschäften von Max Strauß mit Schreiber konnte er keine Angaben machen.
Die Beweisaufnahme wurde wegen des schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten abgebrochen. Die Vernehmung des Exgeschäftsführers von Schreibers bayerischer Chemiefirma in Kaufering, Alfred Birkner, soll zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.