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Archiv-Artikel

RAF: Nur noch Hogefeld in Haft

Wenn Christian Klar Anfang des kommenden Jahres aus dem Gefängnis entlassen wird, dann ist Birgit Hogefeld die letzte Gefangene, die wegen ihrer Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion in Haft einsitzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt lehnte im Juli des vergangenen Jahres einen Antrag der 52-Jährigen ab, ihre Strafe nach 15 Jahren auszusetzen.

Hogefeld, die der weitgehend unbekannten dritten Generation der RAF zugerechnet wird, wurde im November 1996 vom Frankfurter OLG zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie im August 1985 den US-Soldaten Edward Pimental aus einer Wiesbadener Bar in den Wald gelockt hatte und an seiner Erschießung beteiligt gewesen war. Mit Pimentals ID-Card verschaffte sich die RAF am Tag darauf Zugang zur US Airbase am Frankfurter Flughafen und brachte einen mit 200 Kilogramm Sprengstoff beladenen Personenwagen zur Detonation. Ein Mann und eine Frau starben, zwei Menschen wurden schwer verletzt.

Hogefeld hat ihre Beteiligung an beiden Taten bestritten und die Ermordung Pimentals ausdrücklich als schweren Fehler der RAF kritisiert. Ihr wurden auch der Mordanschlag auf den Staatssekretär im Finanzministerium, Hans Tietmeyer, 1988 und der Sprengstoffanschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt 1993 zur Last gelegt. Hogefeld wurde im Juni 1993 bei einer Schießerei in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) verhaftet, bei dem desaströsen Polizeieinsatz kam ihr Gefährte Wolfgang Grams ums Leben.

Da im Urteil eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, legte das OLG später eine Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren fest. Das bedeutet, eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung – wie jetzt im Fall von Christian Klar – kommt für Hogefeld vor dem Jahr 2011 nicht in Betracht.

Ein Gnadengesuch Hogefelds hat Bundespräsident Horst Köhler im Mai des vergangenen Jahres abgelehnt, weil er „sich nicht in der Lage“ sah, dem Antrag zu entsprechen. In seiner Entscheidung hatte Köhler aber auch darauf hingewiesen, dass er „zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden“ werde. Es liegt also in der Hand des Bundespräsidenten, das letzte Kapitel der RAF vorzeitig zu schließen. WOLFGANG GAST