: Cowboys reiten in Stelle
US-Konzern weist Schließung des Betriebes an, da die Mitarbeiter einen Betriebsrat wählen. Arbeitsrechtler Rolf Geffken stellt Strafantrag wegen Wahl-Behinderung
Amerikanische Verhältnisse im Landkreis Harburg: Da die 25 Beschäftigten der Niederlassung Stelle der „Crown Gabelstapler GmbH & Co KG“ einen Betriebsrat wählen, ist von der in Bayern ansässigen Europazentrale des weltweit operierenden US-Mutterkonzerns aus Ohio die sofortige Schließung des Betriebes verfügt worden. Arbeitsrechtsanwalt Rolf Geffken hat Strafantrag wegen massiver Behinderung der Betriebsratswahl eingereicht. Geffken: „Die Staatswaltschaft wird nun zu prüfen haben, inwieweit gegen die US-Manager zu ermitteln ist.“
Dass die Amis etwas gegen gesetzliche Belegschaftsvertretungen haben, kolportierten die Manager schon bei der Vorbereitung der Betriebsratswahl: „Sollte ein Betriebsrat gewählt werden, wird die Niederlassung Stelle geschlossen. Das haben die Amerikaner angewiesen“, drohten sie: „Dann hätten selbst positive Zahlen der Niederlassung keine Bedeutung mehr.“
Nachdem die Belegschaft trotzdem einen Wahlvorstand bestimmte, wurde zwei Tage später der Belegschaft die Stillegung des Unternehmens zum 30. Juni verkündet. Der Vorsitzenden des Wahlvorstands wurde Hausverbot erteilt, so dass sie daran gehindert werden sollte, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gewährleisten. Gestern hat das Arbeitsgericht Lüneburg das Hausverbot per einstweiliger Anordnung aufgehoben, so dass die Betriebsratwahl am Montag stattfinden kann.
Trotzdem bleibt der Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratwahlen, auf den deftige Geldstrafen oder sogar ein Jahr Haft steht. Denn nach dem Gesetz dürfen den Mitarbeitern durch die Einleitung von Betriebsratswahlen keine Nachteile entstehen oder zugefügt werden. „Die Betriebsstillegung ist schlichtweg eine Strafmaßnahme“, sagt Geffken: „Das ist alles juristisches Neuland, denn in dieser Deutlichkeit ist mir noch kein Fall vorgekommen.“
Auf den neu gewählten Betriebsrat könnte allerdings ganz schnell eine wichtige Aufgabe zukommen. Geffken stellt fest: „Wir müssen sehen, ob der Betriebsrat an den Sozialplanverhandlungen noch zu beteiligen ist.“ KAI VON APPEN