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Archiv-Artikel

Urteile gegen Rechte in Rostock

ROSTOCK epd ■ Der Prozess gegen sechs jugendliche Rechtsextremisten ist gestern vor dem Landgericht Rostock mit einer Bewährungsstrafe sowie Geld- und Arbeitsstrafen für die anderen Angeklagten zu Ende gegangen. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass alle Angeklagten der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Sachbeschädigung sowie bis auf einen Angeklagten auch der Volksverhetzung schuldig sind. Die Urteile sind bereits rechtskräftig, da alle Beteiligten ankündigten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Gericht begründete seine Urteile damit, dass die Angeklagten zwischen Oktober 2001 und März 2002 in 18 Fällen zum Teil antisemitische Parolen an verschiedene Gebäude in der Hansestadt gesprüht haben sollen. Damals waren sie zwischen 16 und 17 Jahre alt und Mitglieder des rechtsradikalen „Bundes deutscher Kameraden“.