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Archiv-Artikel

Keine Rollis im Holocaust-Mal

BERLIN dpa ■ Dem Bau des Holocaust-Denkmals in Berlin steht juristisch nichts mehr im Wege. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Klage des Sozialverbands Berlin-Brandenburg gegen das Mahnmal des Architekten Peter Eisenman mit 2.700 Betonstelen zurück. Der Verband hatte moniert, dass das Areal für Rollstuhlfahrer nicht geeignet ist. Behinderten Menschen müsse der Zugang zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas nicht vollständig ermöglicht werden, urteilte dagegen das Gericht (Urteil vom 30. April 2003 – VG 19 A 284.02). Das Mahnmal sei von nationaler Bedeutung und genieße als Kunstwerk besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Öffentliche Anlagen müssen so gebaut werden, dass Behinderte sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Die Senatsverwaltung hatte aber eine Ausnahmeregelung erteilt.