: stichworte
1 Reform, 2 Wege
Stichwort Arbeitslosengeld
SPD: Die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes soll gekürzt werden. Arbeitslose bis 55 Jahre sollen noch zwölf Monate, Ältere höchstens 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Zurzeit liegt die maximale Bezugsdauer bei 32 Monaten. Die geplante Kürzung ist – neben Einschnitten bei Arbeitslosenhilfe, Krankengeld und Kündigungsschutz – einer der zentralen Streitpunkte innerhalb der SPD.
CDU/CSU: Arbeitslosengeld soll höchstens 24 Monate gezahlt werden, Voraussetzung dafür sind 40 Beitragsjahre. Zunächst hatte CSU-Chef Edmund Stoiber – ebenso wie Schröder – dafür plädiert, die Bezugsdauer auf maximal 18 Monate zu verkürzen.
Stichwort Rente
SPD: Die Rürup-Kommission schlägt eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vor. Außerdem soll ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt werden, um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die SPD-Spitze bezeichnet dies in ihrem Leitantrag zum Sonderparteitag am 1. Juni als „möglichen Weg“, hat sich aber noch nicht endgültig festgelegt.
CDU/CSU: Nicht das Lebensalter, sondern die Lebensarbeitszeit soll maßgeblich für den Renteneintritt sein. Ein genereller Renteneintritt mit 67 Jahren wird von der Union abgelehnt. Die Frühverrentung soll mit Rentenabschlägen erschwert werden.
Stichwort Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe
SPD: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden 2004 zusammengelegt, die Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe gesenkt. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Reduzierung oder Streichung der Leistungen rechnen.
CDU/CSU: Die Sozialhilfe soll gekürzt werden, wenn Arbeitsplatzangebote ausgeschlagen werden. Stoiber hatte zunächst gefordert, staatliche Leistungen pauschal um 30 Prozent zu kürzen, wenn arbeitsfähige Leistungsempfänger keine Arbeit aufnehmen.
Stichwort Kündigungsschutz
SPD: Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten dürfen befristet Mitarbeiter einstellen, ohne dass damit für alle Mitarbeiter der Kündigungsschutz gilt.
CDU/CSU: In Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern soll der Kündigungsschutz aufgehoben werden. Dies soll allerdings nur bei Neueinstellungen gelten. AP