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Archiv-Artikel

WAS BISHER GESCHAH – Staatenlose Rumänen in Deutschland

Von VER

Noch bis vor einigen Jahren entließ Rumänien seine Bürger aus der Staatsbürgerschaft, ohne dass sie die Garantie auf eine neue nachweisen mussten. Viele Rumänen, die in Deutschland bleiben wollten, hofften durch die Staatenlosigkeit einer Abschiebung zu entgehen. Auf Druck Deutschlands schaffte Rumänien diese Praxis 1997 deshalb ab. Das Problem der bis dahin staatenlos Gewordenen blieb. Rumänien sah jedoch keine Veranlassung, sie zurückzunehmen – es wäre illegal gewesen, sie waren ja keine rumänischen Staatsbürger mehr. Doch Deutschland ging es ums Prinzip. In einer Zusatzkonvention des Rückübernahmeabkommens von 1998 akzeptiert Rumänien nun auch die Rücknahme abgeschobener Staatenloser.Derzeit leben noch etwa fünfhundert staatenlose Rumänen in Deutschland, mehreren Dutzend steht die Abschiebung unmittelbar bevor. Die Rückführung passiert jedoch trotz aller deutsch-rumänischen Verträge in einer juristischen Grauzone: So verfügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vorigen Herbst den Abschiebestopp für einen in Deutschland lebenden staatenlosen Rumänen.

In der exterritorialen Zone des Bukarester Flughafens leben sieben Staatenlose, die sich weigern, rumänisches Territorium zu betreten, in der Ankunftshalle campiert ein Ehepaar mit zwei jugendlichen Kindern. Alle elf verlangen ihre Rückführung nach Deutschland. VER FOTO [M]: PRIVAT