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Archiv-Artikel

Körting prüft Lausch-Urteil

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten großen Lauschangriff lässt Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mögliche Konsequenzen prüfen. Es werde untersucht, ob das hauptstädtische Polizeigesetz (Asog) angepasst werden müsse, sagte Körting gestern. Unabhängig davon habe er den Polizeipräsidenten gebeten, die Vorgaben des Urteils bei der künftigen Polizeipraxis zu beachten. Das höchste deutsche Gericht hatte am Mittwoch den 1998 eingeführten großen Lauschangriff in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Berlin hat nach Darstellung Körtings die Regelungen zum Lauschangriff auch bisher schon sehr eng ausgelegt. Zu diesem Instrument sei „nur in extremen Ausnahmefällen gegriffen worden“, betonte der SPD-Politiker. Nach seinen Angaben hat die Polizei seit dem Jahr 2000 insgesamt sechsmal Privatwohnungen abgehört. DDP