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Archiv-Artikel

Uni-Gebühr stoppen

Senat der Universität verlangt von Hochschulleitung, Anhörungen zu Studiengebühren abzubrechen und neue Abgabenordnung zu erstellen. AStA rügt mangelnde Betreuung

Der Akademische Senat der Universität hat gestern die Hochschulleitung aufgefordert, die Anhörungen zu Langzeitstudiengebühren zu stoppen. Zugleich verlangte das höchste Selbstverwaltungsgremium eine neue Gebührensatzung mit zusätzlichen Befreiungsgründen für Studierende. Das Präsidium habe gegen den Beschluss der Universitäts-Gremien die Erhebung der Gebühr eingeleitet, begründeten die Studierendenvertreter im Akademischen Senat die Forderungen. Dabei seien Verfahrensfehler passiert und Studierende „in Angst und Schrecken“ versetzt worden.

Weil es noch keine fertige Gebührensatzung gibt, das Anhörungsrecht aber schon am 10. März endet, herrscht unter den Studierenden große Unsicherheit. Die Satzung regelt Ausnahmen des Gesetzes, das ab April erstmals 500 Euro Maut für Langzeitstudierende verlangt. Anfang voriger Woche hatte die Uni damit begonnen, 6.400 Studierende mit Erlassanträgen zu beschicken. Beigelegt war eine Gebührensatzung, die das Präsidium verabschiedet hatte, ohne wie gesetzlich vorgesehen Stellungnahmen von Hochschulrat und Akademischem Senat abzuwarten. Den Vorwurf von Gewerkschaften und Studierenden, es agiere widerrechtlich, hatte das Präsidium mit dem Hinweis zurückgewiesen, es handele sich um eine „vorläufige Satzung“.

Der Akademische Senat forderte jetzt, die Gebühr zu verschieben und erstmals zum Sommersemester 2005 einzuziehen. Bisher fehle noch immer eine von allen universitären Gremien getragene Gebührenordnung, hieß es zur Begründung. Zudem sei diese Frist nötig, damit sich die Betroffenen ausreichend über Erlassmöglichkeiten informieren könnten, so Golnar Sepehrnia, die für die Studierenden im Akdemischen Senat sitzt. Die Uni müsse die Betroffenen dabei besser unterstützen.

Zuvor hatte auch der Studierendenausschuss (AStA) mangelnde Betreuung moniert. So schreibt das Studierendenzentrum der Uni in den Anträgen auf Erlass der Gebühr: „Wegen der großen Menge der Fälle können weder telefonische noch persönliche Auskünfte gegeben werden.“ EVA WEIKERT